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   OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12   

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https://dejure.org/2012,83843
OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12 (https://dejure.org/2012,83843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2012 - 26 Sch 16/12 (https://dejure.org/2012,83843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 26 Sch 16/12 (https://dejure.org/2012,83843)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senates und der mittlerweile überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte und die nicht ihrerseits der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unterfallen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05, 26 Sch 26/05 - und 06.05.2010 - 26 Sch 17/09; BGH, NJW-RR 2008, 659; OLG München, SchiedsVZ 2006, 165; 2008, 151; Zöller-Geimer, ZPO 29. Aufl., § 1060 Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Sch 2/06

    Keine Prüfung materiellrechtlicher Einwendungen gegen titulierten Anspruch im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senates und der mittlerweile überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte und die nicht ihrerseits der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unterfallen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05, 26 Sch 26/05 - und 06.05.2010 - 26 Sch 17/09; BGH, NJW-RR 2008, 659; OLG München, SchiedsVZ 2006, 165; 2008, 151; Zöller-Geimer, ZPO 29. Aufl., § 1060 Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 18/05

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Beachtlichkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senates und der mittlerweile überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte und die nicht ihrerseits der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unterfallen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05, 26 Sch 26/05 - und 06.05.2010 - 26 Sch 17/09; BGH, NJW-RR 2008, 659; OLG München, SchiedsVZ 2006, 165; 2008, 151; Zöller-Geimer, ZPO 29. Aufl., § 1060 Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 26 Sch 26/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 26 Sch 16/12
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senates und der mittlerweile überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, im Vollstreckbarerklärungsverfahren alle materiell-rechtlichen Einwände zuzulassen, deren tatsächliche Grundlage nicht mehr im Schiedsverfahren vorgebracht werden konnte und die nicht ihrerseits der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unterfallen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.05.2006 - 26 Sch 18/05, 26 Sch 26/05 - und 06.05.2010 - 26 Sch 17/09; BGH, NJW-RR 2008, 659; OLG München, SchiedsVZ 2006, 165; 2008, 151; Zöller-Geimer, ZPO 29. Aufl., § 1060 Rz. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 26 Sch 14/12

    Schiedsgericht: Verantwortlichkeit für Erstellung Auseinandersetzungsbilanz

    Wurden sie dort geltend gemacht und vom Schiedsgericht für unerheblich befunden, stehen sie wegen des Verbotes der révision au fonds nicht mehr zur Überprüfung durch das staatliche Gericht (vgl. Beschlüsse vom 24.02.1011 - 26 Sch 20/10, 21.03.2011 - 26 Sch 14/10 und 21.06.2012 - 26 Sch 16/12; so auch BGH - Beschluss vom 30.09.2010 - III ZB 57/10).
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